Neben statischen Anforderungen müssen Außenwände vor allem unterschiedlichen Witterungsbedingungen Stand halten: Wind und Regen spielen hier genau wie Schall-, Wärme- sowie Brandschutz eine entscheidende Rolle. Gerade für diese Anforderungen sind zweischalige Wände aufgrund ihrer Funktionstrennung besonders gut geeignet. Dr. Dieter Figge geht in seinem Kompendium „Leistungsfähigkeit von Verblendmauerwerk“ auf Konstruktion und Ausführung einer Ziegel-Verblendfassade ein. Im ersten Teil präsentieren wir einen Auszug zum Thema „Baustoffe“.
Bei zweischaligen Mauerwerken übernimmt das Hintermauerwerk die Aufgaben der Statik, des Brandschutzes, des Schallschutzes und der Wärmespeicherung. Die Wärmedämmung gewährleistet einen flexibel planbaren winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz. Die Vormauerschale ist für den Witterungsschutz sowie die Ästhetik des Gebäudes verantwortlich.
Welche technischen Anforderungen die verschiedenen Baustoffe wie Vormauerziegel, Mauermörtel oder Wärmedämmung erfüllen müssen, zeigt folgender Auszug aus
Dr. Dieter Figge 2013: Leistungsfähigkeit von Verblendmauerwerk – Konstruktion und Ausführung,
Ziegel-Zentrum NordWest e.V.
1 Allgemeines
Zweischaliges Außenmauerwerk besteht aus einer Innen- und einer Außenschale (Vormauerschale) die in einem bestimmten Abstand zueinander mit einem Schalenzwischenraum angeordnet werden. Dieser Schalenzwischenraum kann ohne, teilweise oder ganz mit Dämmstoff ausgefüllt werden.
2 Baustoffe
2.1 Vormauerziegel
Die Anforderungen an Mauerziegel für die Außenschale sind in der DIN 105-100 geregelt.
Die Deklaration der Vormauerziegel erfolgt nach DIN 771-1.
Die in Tabelle 1 zusammengestellten Anforderungen und Merkmale müssen im Rahmen der Überwachung nachgewiesen werden.
Für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vormauerschale sind insbesondere die Frostbeständigkeit, die Wasseraufnahme, die Druckfestigkeit, die Rohdichte, die Dicke der Außenschalen der Vormauerziegel, sowie treibende Einschlüsse und schädliche sowie ausblühfähige Salze zu berücksichtigen.
2.2 Mauermörtel der Außenschale (Vormauerschale)
Der Mauer- und der Verfugmörtel der Außenschale muss ausreichend Frostwiderstandsfähig sein, eine geringe Wasseraufnahme, eine hohe und dauerhafte Verbundfestigkeit zum Mauerstein sowie ausreichende Druckfestigkeit in der Fuge vorweisen. Gleichzeitig soll der Anteil von ausblühfähigen Salzen und auslaugbaren Anteilen möglichst gering sein.
2.3 Innenschale (tragendes Mauerwerk)
Die Innenschale von zweischaligem Mauerwerk bildet das tragende Element der Konstruktion. Als Mauersteine eignen sich hierfür alle genormten und dafür bauaufsichtlich zugelassenen Mauersteine. Als Mörtel dürfen alle Mauermörtel nach DIN EN 1996 mit Ausnahme von Normalmörtel der Mörtelgruppe I verwendet werden.
Bei tragendem Mauerwerk unter Verwendung von Leichtmörtel LM 21 und bei Dünnbettmörtel sind Drahtanker nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.
2.3.1 Statische Nachweise für die tragende Wandkonstruktion
Für eine Mauerwerksstatik gilt die statisch-konstruktive Regel, dass auf einen statischen Nachweis verzichtet werden kann, wenn die gewählte Wanddicke offensichtlich ausreicht (DIN EN 1996-1-1/NA, NCI zu 8.1.2).
Für einen erforderlichen Nachweis gibt es nach EC 6 die Möglichkeit, das „Genauere Verfahren“ (DIN EN 1996-1-1) oder unter bestimmten Bedingungen das „Vereinfachte Verfahren“ (DIN EN 1996-3) anzuwenden.
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für das „Vereinfachte Verfahren“ (DIN EN 1996-3) dargestellt.
Bei diesem Verfahren brauchen bestimmte Beanspruchungen, z. B. Biegemomente aus Deckeneinspannungen oder Deckenauflagerungen, ungewollte Ausmitten beim Knicknachweis und Wind auf tragende Wände nicht nachgewiesen werden, da sie im Sicherheitsabstand, der dem Nachweisverfahren zugrunde liegt, oder durch konstruktive Regeln und Grenzen berücksichtigt sind. Es ist vorausgesetzt, dass in halber Geschosshöhe der Wand nur Biegemomente aus der Deckeneinspannung oder -auflagerung und aus Windlasten auftreten.
Das Verfahren darf angewendet werden, wenn die Gebäudehöhe über Gelände nicht mehr als 20 m beträgt (bei geneigten Dächern – im Mittel von First und Traufhöhe) und die Voraussetzungen nach Tabelle 3 eingehalten sind.
Der Schalenabstand ist normativ auf 150 mm begrenzt, doch lassen bauaufsichtlich zugelassene Luftschichtanker, Schalenabstände bis zu 220 mm zu.
Wenn auch die energetische Einstufung der Außenwandkonstruktion von weiteren Planungsdetails, insbesondere der Anlagentechnik abhängig ist, so kann zweischaliges Mauerwerk mit unterschiedlichen Dämmstoffschichten bestimmten EnEV bzw. KfW Standards zugeordnet werden (Tabelle 6).
Das gesamte Kompendium
Dr. Dieter Figge 2013: Leistungsfähigkeit von Verblendmauerwerk – Konstruktion und Ausführung,
Ziegel-Zentrum NordWest e.V.
finden Sie unter folgendem Link: Leistungsfähigkeit von Verblendmauerwerk
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