Wärmeschutz

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten. Sie löste die WSVO Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung ab und führte sie zusammen in einem neuen Regelwerk. Die EnEV stützt sich auf europäische und nationale Normen.

Mit der EnEV soll der Heizenergiebedarf von Neubauten um ca. 30 % gegenüber den bisherigen Anforderungen gesenkt werden.
Was bisher als Niedrigenergiehausstandard galt, wird zur Regel.

Der bereits seit mehreren Jahren anhaltende Trend zur zweischaligen Bauweise wird mit der Einführung der EnEV neue Impulse bekommen. Als einzige Außenwandkonstruktion mit einer hundertjährigen Erfolgsgeschichte erfüllt die zweischalige Außenwand mit einem bauphysikalisch bewährten Konstruktionsprinzip die heutigen Anforderungen der EnEV und Passivhäuser problemlos.

Nach der neuen EnEV ist für die Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile nicht mehr die Norm DIN 4108-2, sondern die DIN EN ISO 6946 : 1996 maßgebend.

Berechnung der U-Werte nach DIN EN ISO 6946 : 1996
Bei der Berechnung der U-Werte muss der Einfluss der Wärmebrücken durch mechanische Befestigungsteile, die die Wärmdämmung durchstoßen, wie z. B. Drahtanker oder Konsolen, berücksichtigt werden.
Zahreiche Beispiele und Erfahrungwerte mit der zweischaligen Klinkerwand in der Praxis zeigen, dass der Wärmebrückeneinfluss der Drahtanker in der Regel vernachlässigbar klein ist.