Sockelabdichtung

Die Aufgabe der Abdichtungsmaßnahmen in und hinter der Verblendschale besteht darin, die Innenbauteile bei der zweischaligen Außenwand, unabhängig von der Wasseraufnahmefähigkeit der Verblendschale, vor Feuchtigkeit zu schützen. Denn bei einem aus Klinker und Mörtel unter Baustellenbedingungen hergestellten Mauerwerk ist stets davon auszugehen, dass die Verblendschale wasserdurchlässig ist.

Bei Schlagregen wird die Hauptwassermenge über die Verblendschale abgewehrt. Auch wird die geringe Wassermenge, die meist bei freistehenden Gebäuden an den Wetterseiten durch das Fugennetz in die Hohlschicht eindringt, beim Abfließen wieder von der Rückseite der Verblendschale aufgenommen und kapillar an die Mauerwerksoberfläche transportiert. Nur in sehr seltenen Fällen kann das durch die Verblendschale durchgeschlagene Regenwasser unten in der Hohlschicht ankommen, so dass dann die Sockelabdichtung und die offenen Stoßfugen zur Entwässerung der Verblendschale notwendig wären.

Vielmehr wird die Sockelabdichtung dafür gebraucht, das Gebäude gegen Bodenfeuchtigkeit in unterschiedlichen Intensitäten zu schützen.
Das Prinzip einer fachgerechten Sockelausbildung regeln die Anforderungen der DIN 1053-1.
Gemäß der Abdichtungsnorm DIN 18195-4 besteht aber auch die Möglichkeit, abweichend von DIN 1053-1, die Sockelabdichtung einfacher zu gestalten. Zur Abdichtung des Sockels gegen Bodenfeuchtigkeit wird in der neuesten Ausgabe der DIN 18195-4 folgende Regelung definiert: „Bei unverputzt bleibendem zweischaligen Mauerwerk am Gebäudesockel Verblendmauerwerk) kann die Abdichtung nach 6.1.1 hinter der Verblendung auf der Außenseite der Innenschale hochgeführt werden. Der Schalenzwischenraum sollte am Fußpunkt der Verblendschale oberhalb der Geländeoberfläche entwässert werden.

Erfolgt die Entwässerung unterhalb der Geländeoberfläche, ist in eine Sickerschicht oder Dränung zu entwässern.“