Nachträgliches Verfugen

Die Mauerfugen sind für das nachträgliche Verfugen gleichmäßig 1,5 cm bis 2 cm tief, flankensauber und gleichmäßig auszukratzen. Bei Unterschreitung der Mindestauskratztiefe von 1,5 cm ist die dauerhafte Haftung des Fugmörtels nicht gewährleistet. Das Auskratzen muss vor jeder Arbeitspause durchgeführt werden, solange der Mauermörtel noch nicht ausgehärtet ist.

Die nachträgliche Verfugung ist traditionell damit verbunden, dass vor dem Ausfugen der Fassade eine Reinigung der Mauerwerksflächen stattfindet.

Die Fugarbeiten werden zweckmäßig an Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit und geringer Luftbewegung sowie geringer Sonneneinstrahlung ausgeführt. Ungünstigere Witterungsbedingungen (starke Sonneneinstrahlung, verstärkte Windbewegung) erfordern zusätzliche Schutzvorkehrungen (z. B. Abhängen des Gerüsts mit Planen).
Bei Regen und Frost sollte das Fugen eingestellt werden. Regen kann zum Auslaufen der Fuge führen, Sonne zu Schwindrissen im Mörtel.
Als Fugmörtel für nachträgliches Verfugen sollten nur die Mörtelgruppe MG IIa und Mörtelgruppe MG III verwendet werden.  
Der Fugmörtel soll eine gut erdfeuchte bis schwach plastische Konsistenz aufweisen.
Für eine dichte Fuge ist entscheidend, dass der Mörtel fest in die Fuge eingedrückt und verdichtet wird. Daher sollte das Fugeisen auf keinen Fall breiter als die Fuge selbst sein.
Die frische Verfugung ist ggf. zum Schutz der frühzeitigen Austrocknung und der Förderung des Abbindevorgangs mehrfach mit der Nebeldüse zu besprühen oder bei Regen mit einer Folie abzudecken, um sie vor Auswaschung zu schützen.