Mauern

Grundsätzlich muss der Mörtel im Frischzustand für alle Klinkerarten ein Höchstmaß an Verformungswilligkeit besitzen. Die ganzflächige und satte Mörtelfüllung ist bei Verblendmauerwerk als Regenbremse unentbehrlich.

An Regentagen darf nur unter Schutzmaßnahmen gemauert werden. Jeweils nach Abschluss eines Tagwerks oder vor Eintritt von Regen sind frisch gemauerte Schichten zumindest von oben her durch Abdeckung gegen Ausspülen und Verschmutzen zu sichern.

Unter 5 °C Baustellentemperatur darf generell nicht mehr gemauert werden.

Bei schwach saugenden Klinkern zieht Wasser sehr langsam ein, die Folge ist „Wässern“ des Mörtels an den Kontaktflächen und verstärktes Eindringen des Regenwassers. Daher muss die Mörtelkonsistenz dem Saugvermögen des zu verarbeitenden Klinkers angepasst werden. Zu steife Mauermörtel sind unzulässig.
Klinker dürfen nicht vorgenässt werden, weil bei ihnen das Wasser eine störende Trennschicht bilden würde, die ein Ansaugen des Mörtels verhindert.

Bei saugfähigen Vormauerziegeln (Backsteinen)  ist ein vorzeitiger und zu hoher Wasserentzug aus dem Mörtel durch Vornässen der Steine einzuschränken. Bei Verwendung von Werktrockenmörtel mit verbessertem Wasserrückhaltevermögen kann ein Vornässen der Steine entfallen.