Maßordnungen

Oktametrische Maßordnung (DIN 4172)

DIN 4172 bildet die Grundlage für die Maße der Mauersteine und des Mauerwerks. Die Norm geht von der internationalen Längeneinheit 1 m aus.
Die Baurichtmaße (Richtmaß =Nennmaß + Fugendicke) basieren auf einer fortschreitenden Halbierung des Meters: 100/2 = 50 cm, 100/4 = 25 cm, 100/8 = 12,5 cm.
In nach DIN 4172 geplanten Bauten sind alle Richtmaße überwiegend ein Vielfaches von 12,5 cm.
Das Maß 12,5 cm (100/8) nimmt dabei die Stellung einer Grundgröße ein, nach der das System benannt wurde (okta = acht).
Hieraus ergibt sich das gebräuchlichste Ziegelmaß von 240 x 11,5 mm bei Dicken von 52 mm (DF = Dünnformat), 71mm (NF = Normalformat) oder 113 mm (2 DF = zweifaches Dünnformat). Als Grundmaß gilt die Ziegellänge von 24 cm.
In den Ausführungsplänen werden die Nennmaße (Rohbaumaße) angegeben.
Sie geben die wirklichen Maße der Bauteile wieder. Die beiden Maßarten unterscheiden sich durch die Fugendicke.
Die DIN 4172 sieht außerdem noch eine Richtmaßreihe vor, die auf das Grundmaß 100/12 = 8,33 cm aufbaut. 8,3 – 1,2 (Dicke der Lagerfuge) = 7,1 cm ist die Höhe des Ziegels im Normalformat (NF), dessen Länge und Breite jedoch der 12,5er Maßkette entsprechen (24 = 25 – 1, und 11,5 = 12,5 – 1).
Dezimetrische Modulordnung (DIN 18000)

Die Modulordnung ist eine dezimetrische Maßordnung.
Zu ihrer Einhaltung müssen die Abmessungen der Wände ein Vielfaches von M = 10 cm betragen.
Für den Mauerwerksbau hat dies zur Konsequenz, die Steinabmessungen hierauf abzustimmen.
Die Steinmaße dann ein Vielfaches von 10 cm.
Beispiel: Ziegel mit den Nennmaßen 29 (30 – 1 cm Stoßfuge) x 29 x 18,8 (20 – 1,2 cm Lagerfuge).