Kerndämmung
Mit der zweischaligen Wandkonstruktion mit Kerndämmung, bei der der gesamte Hohlraum zwischen den Schalen mit Dämmmaterial gefüllt wird, können hohe Wärmeschutzwerte erreicht werden.
Die im Zwischenraum befindliche Wärmedämmung kann aus Platten, Matten, Granulaten, Schüttungen oder Ortschäumen bestehen und muss dauerhaft hydrophobierend, also wasserabweisend, sein.
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Schlagregenbeanspruchung muss die mindestens 11,5 cm dicke Außenschale aus frostbeständigen Steinen bestehen. Der lichte Abstand der beiden Schalen (d.h. die Dicke des Schalenzwischenraums) darf nach Norm höchstens 150 mm betragen.
Für größere Schalenabstände können Luftschichtanker mit anderer Form (z.B. profilierte Flachstahlanker) nach den Anwendungsregelungen der jeweiligen Zulassung verwendet werden. So sind derzeit Schalenabstände bis zu 250 mm möglich.