Kantenbeschädigung

Minimalschäden des grobkeramischen Materials Klinker bei Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Verarbeitung sind unvermeidbar. Sie können aber unberücksichtigt bleiben, da sie weder die Verwendbarkeit im Mauerwerk noch die allgemeine gestalterische Wirkung der Fassade beeinträchtigen.

Verblender sollten so beschaffen sein, dass je eine Läufer- und eine Kopfseite frei von Rissen, Kantenbeschädigungen und Deformierungen ist, damit die Sichtfläche des Mauerwerks unbeeinträchtigt wirkt.