Drahtanker

Die Mauerwerksschalen sind durch Drahtanker aus nichtrostendem Stahl (nach DIN 17440) zu verbinden. Formen und Eignung sind in der DIN 1053-1 oder über bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll höchstens 500 mm, der horizontale höchstens 750 mm betragen. Die erste Ankerlage ist so tief wie möglich anzuordnen.

Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern pro m² Wandfläche sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Außerdem sind an allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang der Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) zusätzlich drei Anker je Meter Randlänge anzubringen.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Wärmedämmung von Außenwänden wird insbesondere bei kleineren Ein- und Zweifamilienhäusern der gesamte Schalenabstand von 150 mm zum Einbau von Wärmedämmung herangezogen.
Insofern muss bei der Planung und Ausführung von zweischaligen Außenwänden darauf geachtet werden, dass für die Verankerung nur die Zeile 3 in der Tabelle maßgebend ist.

Da heute für Innen- und Außenschale meist Steine anderen Formats verwendet werden oder die Verblendschale vor Beton- oder Holzwänden errichtet werden kann, können auch andere Ankerformen und Dübel angewendet werden, wenn deren Brauchbarkeit nach bauaufsichtlichen Regeln, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist. Werden die Drahtanker nicht in der Lagerfuge verlegt oder eine andere Art der Verankerung gewählt, z. B. Verdübelung im Mauerstein, so ist nachzuweisen, dass diese Verankerungsart eine Kraft von mindestens 1 kN bei 1,0 mm Schlupf je Anker aufnehmen kann. Andernfalls ist die Anzahl der Verankerungen zu erhöhen.

Drahtanker in Leichtmörtel LM 21 bedürfen einer anderen Verankerungsart

                      Drahtanker
Mindestanzahl             Durchmesser mm 
Mindestens, sofern nicht
Zeile 2 und 3 maßgebend
       5                                     3
Wandbereich höher als 12m über
Gelände oder Abstand der Mauer-
werksschalen über 70 bis 120 mm 
       5                                     4   
Abstand der Mauerwerksschalen
über 120 bis 150 mm
       7                                     4
      oder 5                              5

Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern je m² Wandfläche bei zweischaligem Mauerwerk.