Dehnungsfuge

Trotz günstiger Voraussetzungen bei der Wärmedehnung müssen die Temperaturverformungen der Verblendschale bei der Konstruktion durch ein gut überdachtes Konzept zur Anordnung von Dehnungsfugen berücksichtigt werden.

Die Anordnung der Dehnungsfugen in Ziegelverblendschalen ist allerdings häufig mit einer Reihe von Vorüberlegungen verbunden. Einerseits gilt es, die Gefahr der Rissbildungen im Verblendmauerwerk auszuschließen. Andererseits ist man bestrebt, aus ästhetischen Gründen, aber auch aus Gründen der Wartungsanfälligkeit der Dehnungsfugen, die Anzahl auf ein Minimum zu beschränken.
Bei kleineren Gebäuden mit Grundrissabmessungen von 10 bis 12 m kann erfahrungsgemäß auf vertikale Dehnungsfugen verzichtet werden (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser). Ansonsten sollten bei der Planung von Dehnungsfugen im Verblendmauerwerk folgende Einflussfaktoren beachtet werden:

– Lange Mauerwerksscheiben sollten an geeigneten Stellen durch vertikale Dehnungsfugen getrennt werden. Die Gefahr der Rissbildung erhöht sich bei größeren Öffnungen im Mauerwerk als Folge der Querschnittsschwächung.

– Bei Mauerwerksecken zwischen unterschiedlich besonnten, größeren Wandflächen ist die Anordnung von vertikalen Dehnungsfugen empfehlenswert.

– Wenn an Gebäudeecken keine Dehnungsfugen angeordnet werden, muss einwandfrei im Verband durchgemauert werden. In diesem Fall dürfen keine Anker in der Nähe der Ecke angeordnet werden, damit sich die Verblendschale ohne Zwangsspannungen frei verformen kann (Abstand mindestens 1 m). Das Einlegen von Eckbügeln in die Lagerfugen ist in vertikalen Abständen von etwa 60 cm empfehlenswert.

– Überall dort, wo Bauteile in der Verblendschale mit der tragenden Hintermauerschale befestigt werden, ist eine Trennung notwendig (z. B. bei Stürzen und Sohlbänken aus Fertigteilen).

 

Gestaltung von Dehnungsfugen

Aus architektonischen Gründen können die vertikalen Dehnungsfugen im Verblendmauerwerk dem Fugenverlauf des gewählten Verbandes angepasst und in „Reißverschlussform/ Mäanderform“ ausgeführt werden. Auch hat sich diese Fugenausbildung im Verblendmauerwerk bewährt. Ihre einwandfreie Ausbildung erfordert allerdings mehr Sorgfalt und ist mit deutlich größerem Arbeitsaufwand verbunden als bei senkrecht verlaufenden Dehnungsfugen.

Horizontale Dehnungsfugen sind unter Mauerwerkskonsolen und vorspringenden Bauteilen des tragenden Baukörpers vorzusehen. Für die konstruktive Ausbildung ist folgendes zu beachten:

– Die Fugenflanken müssen bis zu einer Tiefe der zweifachen Fugenbreite, mind. aber 30 mm, parallel verlaufen, damit das Hinterfüllmaterial ausreichenden Halt findet.
– Die Fugenflanken müssen vollfugig, sauber und frei von Stoffen sein, die das Haften und Erhärten der Fugendichtungsmasse beeinträchtigen.
– Die Mörtelfugen müssen im Bereich der Fugenflanken bündig abgestrichen sein.

Als Abdichtungsstoffe kommen in Frage:
– Fugendichtstoffe
– Dichtungsbänder
– Abdeckprofile